Das Umwelthaftungsgesetz regelt die verschuldensunabhängige Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen. Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 des Gesetzes genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 1 UmweltHaftG).

Es ist ähnlich wie das Produkthaftungsgesetz und andere Gesetze als Gefährdungshaftung aufgebaut.

Siehe auch

  • Umweltrecht
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Verursacherprinzip

Literatur

  • für Deutschland:
    • Geigel, "Der Haftpflichtprozess", 29. Aufl., München 2024 [Verlag C.H. Beck], ISBN 978-3-406-79584-8, Kap.24: Haftung für Umweltschäden.
    • Peter Salje / Jörg Peter: Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG). Kommentar. 2. Aufl. München: C. H. Beck 2005.
    • Marc Lothar Mewes: Öffentliches Recht und Haftungsrecht in der Risikogesellschaft, Verlag Peter Lang

Weblinks

  • Text des Gesetzes

Umweltschäden mit der Betriebshaftpflichtversicherung richtig absichern!

Kommentar Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz / Umwelt

Vorarlberg Geändertes Umweltgesetz in der Begutachtung VOL.AT

Haftpflichtbestimmungen im Überblick und Haftungsarten Rechtsquellen

UmwelthaftpflichtVersicherung