Nicolas-Jacques Pelletier († 25. April 1792) war ein französischer Straßenräuber, bei dessen Hinrichtung erstmals eine Guillotine zur Anwendung kam.

Pelletier, ein justizbekannter Krimineller, war angeklagt, in der Nacht des 14. Oktober 1791 mit einem unbekannten Komplizen in der Pariser Rue Bourbon-Villeneuve, der heutigen Rue d’Aboukir, einen Passanten überfallen, ihm eine Brieftasche mit Wertpapieren geraubt und ihn mit Stockschlägen misshandelt zu haben. Das ihm zur Last gelegte Verbrechen war mithin ein Eigentumsdelikt, und nicht ein Mord oder eine Vergewaltigung, wie es in späterer Literatur zuweilen dargestellt wurde.

Durch Hilferufe alarmiert hatte die Stadtwache Pelletier noch am Tatort verhaften können. In dem nachfolgenden Prozess war sein Richter Jacob-Augustin Moreau, Bezirksrichter von Sens und Richter des zweiten Kriminalgerichts von Paris. Als Rechtsbeistand wurde dem Angeklagten Guyot de Sainte-Hélène zugeteilt, der jedoch trotz mehrmaliger Aufforderung der Gerichtsverhandlung fernblieb, und so auch der Verkündigung des Todesurteils, das am 31. Dezember 1791 vom zweiten Kriminalgericht bestätigt wurde. Am 24. Januar 1792 wurde das Todesurteil noch einmal in letzter Instanz durch das dritte provisorische Kriminalgericht bestätigt.

Die Hinrichtung verzögerte sich wegen der laufenden Debatte über die gesetzliche Exekutionsmethode, die durch Dekret der Nationalversammlung vom 23. bis 25. März 1792 schließlich zugunsten der Guillotine entschieden wurde. Am 25. April 1792 um 15:30 Uhr nachmittags wurde die Hinrichtung von dem Scharfrichter Charles Henri Sanson auf der Place de Grève öffentlich vollzogen. Die Chronique de Paris schrieb darüber am folgenden Tag:

Einzelnachweise


Nicolas PELLETIER, 53 ans (HONG KONG, BEAUNE, PARIS) Copains d'avant

Jacques PELLETIER Salon Demers

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Nicolas Pelletier, Ac.

Nicolas PELLETIER (Aéroport de Bordeaux) Viadeo